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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die VioSol-Firmengruppe angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter den Aktenzeichen 4 IN 286/25, 1 IN 287/25, 4 IN 288/25 und 3 IN 289/25 hat das Amtsgericht Aalen am 7. Juli 2025 um 18:00 Uhr umfassende vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte mehrerer Gesellschaften der VioSol-Gruppe beschlossen. Betroffen sind die VioSol GmbH, die VioSol Management GmbH, die VioSol Sales GmbH & Co. KG sowie die VioSol Vertrieb GmbH. Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in der Ulmer Straße 130, 73431 Aalen, und werden jeweils durch Geschäftsführer Bernhard Färbinger vertreten. Die rechtliche Begleitung erfolgt durch die Kanzlei Wellensiek PartG mbB aus Heidelberg.

Ziel dieser Anordnungen ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der betroffenen Gesellschaften bis zur Entscheidung über die Eröffnung der Insolvenzverfahren zu verhindern. Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden die erfahrenen Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren und Arndt Geiwitz aus Ulm bestellt. Ihnen obliegt es, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften zu überwachen, deren Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu prüfen.

Für alle Gesellschaften gilt ab sofort, dass Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ebenso wurde untersagt, dass Drittschuldner Zahlungen an die Gesellschaften leisten. Stattdessen sind alle offenen Forderungen und eingehenden Gelder direkt an die vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Darüber hinaus sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaften untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten, wurden die Verwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen sowie für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten zu begründen.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu Geschäftsräumen, Büchern und Unterlagen zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Zudem wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung erfüllt sind und ob eine Fortführung der Unternehmen wirtschaftlich tragfähig wäre.

Für die VioSol Sales GmbH & Co. KG wurde zudem der Wirtschaftsprüfer Arndt Geiwitz eingesetzt, während die VioSol GmbH, die VioSol Management GmbH und die VioSol Vertrieb GmbH unter der Aufsicht von Patrick Wahren stehen.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht Aalen den rechtlichen Rahmen, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und gleichzeitig die Chance für eine mögliche Restrukturierung der VioSol-Unternehmensgruppe offen zu halten.

4 IN 286/25 — 1 IN 287/25 — 4 IN 288/25 — 3 IN 289/25
Amtsgericht Aalen, 7. Juli 2025

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