Unter dem Aktenzeichen 11 IN 70/25 hat das Amtsgericht Baden-Baden am 30. Juni 2025 beschlossen, die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Onetake Studios UG (haftungsbeschränkt) aufzuheben. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ottersdorfer Straße 26, 76437 Rastatt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 736195 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Jonathan Herm vertreten.
Mit Beschluss vom 23. Mai 2025 waren zunächst Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet worden, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und zu verhindern, dass diese während der Prüfung des Insolvenzantrags unkontrolliert verändert oder entzogen werden. Die Aufhebung dieser Maßnahmen durch das Insolvenzgericht bedeutet, dass die rechtlichen Voraussetzungen für deren Fortbestand nun nicht mehr gegeben sind.
Ob die Aufhebung darauf zurückzuführen ist, dass der Insolvenzantrag zurückgenommen, das Verfahren eingestellt oder die wirtschaftliche Lage anders bewertet wurde, bleibt dem vollständigen Beschluss vorbehalten. Fest steht jedoch: Mit diesem Schritt erlangt die Onetake Studios UG (haftungsbeschränkt) wieder die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zurück.
Für die Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht mehr den insolvenzrechtlichen Einschränkungen unterliegt und alle Verfügungen wieder eigenständig und ohne Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden können.
11 IN 70/25
Amtsgericht Baden-Baden, 30. Juni 2025