Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die MAYLA GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 67c IN 224/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Juli 2025 um 15:29 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MAYLA GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz am Alten Wall 32, 20457 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 172892 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Oliver Arnault mit Wohnsitz in Berlin und Christopher Gelsdorf vertreten.

Die MAYLA GmbH hat sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Wasserfahrzeugen, Bootsausstattungen und entsprechender Bekleidung spezialisiert. Mit der aktuellen Entscheidung reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag und stellt sicher, dass das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens gesichert bleibt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt, dessen Kanzlei am Friesenweg 22, 22763 Hamburg ansässig ist. Ihm obliegt es, die finanziellen Angelegenheiten der Schuldnerin zu überwachen und zu kontrollieren, um eine geordnete Fortführung des Verfahrens sicherzustellen.

Verfügungen der MAYLA GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist es den Schuldnern der Gesellschaft strengstens untersagt, Zahlungen direkt an die MAYLA GmbH zu leisten. Alle Bankguthaben und Forderungen werden künftig durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen, der auch befugt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Um die Insolvenzmasse vor Zugriffen zu schützen, untersagte das Amtsgericht außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Mit dieser Anordnung schafft das Amtsgericht Hamburg die Voraussetzungen für eine geordnete Verwaltung und mögliche Sanierung der MAYLA GmbH und stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt bleiben.

67c IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 7. Juli 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für die Onetake Studios UG (haftungsbeschränkt)

Next Post

Elterngeld-Schere bleibt groß: Mütter bekommen deutlich weniger als Väter