Aktenzeichen: 10 IN 37/25
Bremerhaven, 13. Mai 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH, mit Sitz in der Herwigstraße 52, 27572 Bremerhaven, hat das Amtsgericht Bremerhaven Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens beschlossen. Die Gesellschaft wird durch Sebastian Dahdouh als Geschäftsführerin vertreten.
Ziel der Maßnahme:
Um einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage entgegenzuwirken und die Interessen der Gläubiger zu schützen, wurde am 13. Mai 2025 um 17:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Kernpunkte des Beschlusses:
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Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Die MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH darf ab sofort keine wirksamen Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt diesen ausdrücklich zu. -
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei ist erreichbar unter:-
Telefon: 040 / 468 9915-0
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Fax: 040 / 468 9915-15
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E-Mail: hamburg@frh-recht.de
Dr. Heerma übernimmt die Aufsicht über die Geschäftsführung und ist für die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin verantwortlich, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
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Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Drittschuldner – also diejenigen, die der MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH gegenüber zahlungspflichtig sind – dürfen ab sofort nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremerhaven einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Wurde sie öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist jeweils das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1133185821238-000000006) einzureichen. Alternativ kann sie zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht erklärt werden – entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Insolvenzgericht.
Die Beschwerde ist zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung klar bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung wird empfohlen.
Amtsgericht Bremerhaven – Insolvenzgericht
Bremerhaven, 13. Mai 2025