Der Bundesnachrichtendienst soll deutlich mehr Befugnisse erhalten. Deutschlands Auslandsnachrichtendienst soll künftig nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch aktiv gegen Bedrohungen aus dem Ausland vorgehen dürfen. Geplant sind unter anderem eigene Hackerangriffe sowie Eingriffe in ausländische IT-Systeme. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll sogar Sabotage im Ausland möglich sein.
Hintergrund der geplanten Reform ist die nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich verschärfte Sicherheitslage. Cyberangriffe auf Energieanlagen, Spionage, Sabotage gegen Unternehmen und kritische Infrastruktur sowie gefährliche Drohnenvorfälle stellen die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen.
Das Bundeskabinett will das umfangreiche Gesetzespaket am Mittwoch beschließen.
BND soll nicht mehr nur Informationen sammeln
Bislang besteht die zentrale Aufgabe des BND darin, Informationen über das Ausland zu beschaffen und auszuwerten, die für die Sicherheit und Außenpolitik Deutschlands von Bedeutung sind.
Künftig soll der Nachrichtendienst zusätzlich sogenannte operative Fähigkeiten erhalten. Damit könnte der BND selbst tätig werden, wenn eine Bedrohung aus dem Ausland abgewehrt werden soll.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begründet die neuen Befugnisse damit, dass die deutschen Nachrichtendienste gegenüber ausländischen Partnerdiensten leistungsfähiger werden müssten. Sie sollten insbesondere gegen staatlich gesteuerte Bedrohungen und extremistische Gruppen wirksamer vorgehen können.
BND könnte Computersysteme im Ausland angreifen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft Cyberangriffe. Wird Deutschland beispielsweise aus dem Ausland digital angegriffen, soll der BND künftig unter bestimmten Voraussetzungen die dafür eingesetzten IT-Systeme im Ausland unschädlich machen können.
Der Nachrichtendienst soll außerdem selbst in Computersysteme eindringen und dort Daten verändern oder löschen dürfen.
Denkbar wäre nach den dargestellten Plänen beispielsweise, digitale Anleitungen zum Bau von Waffen zu manipulieren. Auch technische Eingriffe, durch die Waffen bereits während ihrer Herstellung unbrauchbar gemacht werden, sollen grundsätzlich möglich werden.
Zahlungen an Saboteure könnten verhindert werden
Eine weitere Einsatzmöglichkeit betrifft sogenannte Low-Level-Agenten. Damit sind Personen gemeint, die beispielsweise für einzelne Sabotageaktionen angeworben und dafür bezahlt werden.
Da solche Zahlungen teilweise über Kryptowährungen erfolgen, könnten die Nachrichtendienste versuchen, entsprechende Geldtransfers zu verhindern. Die Überlegung dahinter: Erhält ein angeworbener Täter seine Bezahlung nicht, könnte möglicherweise auch die geplante Sabotage verhindert werden.
Im Verteidigungsfall wäre Sabotage im Ausland möglich
Besonders weitreichend sind die geplanten Befugnisse für außergewöhnliche Gefährdungslagen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll der BND auch Sabotageaktionen im Ausland durchführen dürfen.
Damit würde sich die bisherige Rolle des deutschen Auslandsnachrichtendienstes erheblich verändern. Aus einem überwiegend auf Informationsbeschaffung ausgerichteten Dienst würde in bestimmten Situationen ein Nachrichtendienst, der selbst aktiv in Vorgänge im Ausland eingreifen darf.
Eine wichtige Grenze soll allerdings bestehen bleiben: Maßnahmen dürfen sich grundsätzlich nicht gezielt gegen Leib oder Leben von Menschen richten.
Damit wären die Möglichkeiten des BND weiterhin wesentlich enger als die Befugnisse einiger ausländischer Nachrichtendienste wie der amerikanischen CIA, des israelischen Mossad oder der französischen DGSE.
BND-Mitarbeiter dürfen leichter Waffen mitnehmen
Auch für Einsätze von BND-Mitarbeitern im Ausland sind Änderungen vorgesehen. Sie sollen künftig – ähnlich wie Angehörige der Bundeswehr oder Bundespolizisten – nicht mehr in jedem Fall eine ausdrückliche Genehmigung benötigen, um Waffen ins Ausland mitzunehmen.
Dafür soll das Kriegswaffenkontrollgesetz geändert werden. Die Waffen sollen in erster Linie dem Selbstschutz der Mitarbeiter dienen.
Mehr Daten und verstärkter Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Nicht nur der BND, sondern auch der Verfassungsschutz soll zusätzliche Möglichkeiten bei der Erhebung und Auswertung von Daten erhalten.
Große Datenbestände sollen verstärkt mithilfe Künstlicher Intelligenz analysiert werden können. Teilweise sollen außerdem die Speicherfristen für Daten verlängert werden.
Das mehr als 700 Seiten umfassende Gesetzespaket regelt darüber hinaus besonders sensible Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen, Wohnraumüberwachung und die Erstellung von Bewegungsprofilen.
BND und Verfassungsschutz sollen zudem unter bestimmten Voraussetzungen auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen können.
Neue Befugnisse sorgen für Datenschutzbedenken
Gerade die erweiterten Möglichkeiten zur Datenerfassung stoßen auf Kritik. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz kritisiert insbesondere, dass ihre Behörde nach der Reform nicht mehr für die datenschutzrechtliche Kontrolle des BND zuständig sein soll.
Kritisch beurteilt werden außerdem der geplante Zugriff auf Videoüberwachung sowie Möglichkeiten zur langfristigen beziehungsweise unbefristeten Speicherung personenbezogener Daten.
Auch für betroffene Bürger könnte es schwieriger werden zu erfahren, welche personenbezogenen Informationen Nachrichtendienste über sie gespeichert und verarbeitet haben.
Unabhängiger Kontrollrat erhält mehr Befugnisse
Gleichzeitig soll die Kontrolle der Nachrichtendienste neu organisiert und gestärkt werden. Eine wichtige Rolle übernimmt dabei der Unabhängige Kontrollrat.
Diese gerichtsähnliche Kontrollstelle besteht bereits seit 2022 und überwacht bislang insbesondere bestimmte Maßnahmen der technischen Aufklärung des BND. Im Zuge der Reform soll sie umfangreichere Kontrollbefugnisse für BND und Verfassungsschutz erhalten.
Die parlamentarische Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages soll daneben bestehen bleiben.
Grüne unterstützen stärkeren BND, warnen aber vor zu weitgehenden Befugnissen
Grundsätzliche Unterstützung für eine Stärkung des Bundesnachrichtendienstes kommt auch aus der Opposition. Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz bezeichnet robustere Befugnisse angesichts der veränderten Sicherheitslage als notwendig.
Gleichzeitig kritisiert er Teile der Reform als zu weitgehend. Besonders bei den neuen Befugnissen des Verfassungsschutzes sieht er die Gefahr, dass die traditionelle Trennung zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben aufgeweicht werden könnte.
Die geplante Reform bedeutet damit einen grundlegenden Wandel für die deutschen Nachrichtendienste: Der BND soll künftig nicht mehr ausschließlich beobachten und Informationen beschaffen. Bei schweren Bedrohungen soll er selbst aktiv eingreifen können – von Cyberoperationen bis hin zu Sabotage im Ausland im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Gewaltmaßnahmen, die gezielt gegen Menschen gerichtet sind, sollen dagegen weiterhin verboten bleiben.