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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 903 IN 190/25 – 9 –

Hannover, 21. Mai 2025
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung am 21. Mai 2025 um 11:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 206049 eingetragen.

Vertretungsverhältnisse:
Die persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist die Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, vertreten durch Willi Bade als Geschäftsführer.

Beschlussinhalte im Überblick

  • Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern und Gläubigerinteressen zu schützen.

  • Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert,
    Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover,
    Telefon: 0511 / 626287-0
    Fax: 0511 / 626287-10
    bestellt.

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Sämtliche Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Einsichtnahme:
    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
Ebenfalls beschwerdeberechtigt sind Gläubiger, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen.

  • Beschwerdefrist: Zwei Wochen

  • Fristbeginn: Mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das frühere Ereignis.

  • Einreichungsstelle:
    Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
    Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
    Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
    Postfach: 2 27, 30002 Hannover
    EGVP-Adresse: govello-1166698277712-000010167

  • Form:
    Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hannover maßgeblich.
    Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen, erklären, dass Beschwerde eingelegt wird, und unterzeichnet sein.
    Eine Begründung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe von Behörden, Anwälten oder anderen verpflichteten Stellen müssen als elektronische Dokumente eingereicht werden (kein Versand per einfacher E-Mail!).
Die Einreichung hat zu erfolgen:

  • mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder

  • über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. über das EGVP).

Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden Sie unter:
www.justiz.de

Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter:
www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung
Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch postalisch zur Verfügung.

Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht
Hannover, 21. Mai 2025

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