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Insolvenzantrag der ESS-Solarsystem GmbH mangels Masse abgewiesen – Vorläufige Maßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 280 IN 197/24

Mainz, 21. Mai 2025
Das Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ESS-Solarsystem GmbH, mit Sitz in der Auf der Saar 4, 55276 Oppenheim, am 21. Mai 2025 mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 51960 eingetragen und wurde durch Lothar Barth, wohnhaft in 97499 Donnersdorf, als Geschäftsführer vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Mit Beschluss vom 20. Februar 2025 hatte das Gericht zunächst Verfügungsbeschränkungen erlassen und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag zu sichern.

Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um selbst die Kosten des Verfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzantrag deshalb abgewiesen worden.

Auswirkungen der Entscheidung

  • Die am 20.02.2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sind mit dem heutigen Tag, dem 21.05.2025, aufgehoben worden.

  • Die ESS-Solarsystem GmbH gilt als nicht verfahrensfähig, da kein pfändbares Vermögen zur Verfügung steht.

  • Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mehr möglich ist.

  • Auch eine Fortführung des Unternehmens unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters ist somit nicht mehr vorgesehen.

Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht
Mainz, 21. Mai 2025

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