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Insolvenzantrag gegen Über der Spree Projekt GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36u IN 3411/24

Berlin, 19. Mai 2025
Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht hat den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Über der Spree Projekt GmbH zurückgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Marienfelder Chaussee 16 A, 12349 Berlin, war im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 9277 NP eingetragen. Vertreten wurde sie durch die Gesellschafterin Fixus Unternehmensmanagement UG (haftungsbeschränkt) sowie durch die Geschäftsführer Jan Peters und Jörg Peters.

Inhalt des Beschlusses

„Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.“

Dieser Beschluss bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wird daher nicht eröffnet.

Bedeutung für Gläubiger

Die Ablehnung eines Insolvenzantrags wegen fehlender Masse ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Schuldnerin wirtschaftlich vollständig handlungsunfähig ist. Für Gläubiger bedeutet dies in der Praxis, dass keine Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Forderungen über ein geordnetes Insolvenzverfahren mehr besteht. Auch eine geordnete Verwertung des Restvermögens findet nicht statt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf dem Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist einzulegen bei:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Sie kann:

  • schriftlich eingereicht,

  • zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt,

  • oder elektronisch übermittelt werden.

Wird sie zur Niederschrift erklärt, so ist dies auch bei jedem anderen Amtsgericht möglich – entscheidend ist jedoch der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Charlottenburg.

Die Beschwerdeschrift muss:

  • die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten,

  • ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird,

  • von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterschrieben sein.

Elektronischer Rechtsverkehr

Rechtsmittel, die von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen elektronisch übermittelt werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Elektronische Dokumente müssen entweder:

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder

  • über einen sicheren Übermittlungsweg wie das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Einreichung bietet das Justizportal unter www.justiz.de.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 19. Mai 2025

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