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Verein der Reiseleiter für chinesische Reisegruppen in Europa e.V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 810 IN 1684/24 V-77-

Mit Beschluss vom 30. April 2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verein der Reiseleiter für chinesische Reisegruppen in Europa e.V., Tornowstraße 15, 60486 Frankfurt am Main, mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Der Verein ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer VR 16231 eingetragen und wurde vertreten durch die Vorstandsmitglieder Jin Cao und Ye Lin. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens richtete sich gegen das eigene Vermögen des Vereins, offenbar als Folge finanzieller Schwierigkeiten im Zuge seiner Tätigkeit im Bereich der Reisebegleitung und -koordination für chinesische Touristengruppen in Europa.

Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Verein nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu tragen. Somit liegt der gesetzlich geregelte Ablehnungsgrund gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung vor, wonach ein Insolvenzantrag zurückzuweisen ist, wenn das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht durchgeführt werden kann, und etwaige offene Forderungen voraussichtlich nicht durchsetzbar sind. Der Verein bleibt damit formal zahlungsunfähig, jedoch ohne gerichtliche Abwicklung oder Gläubigerbeteiligung.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht, 30. April 2025

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