Az.: 524 IN 9/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Transnautic Aircargo Agency GmbH, mit Sitz in der Fährstraße 51, 28207 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht am 02. Mai 2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 25246 HB eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Igor E. Kotov.
Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Kanzlei Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, bestellt. Für Rückfragen steht sie unter der Telefonnummer 0421 / 33061-0 sowie über die Website www.kuhmann.eu zur Verfügung.
Zudem wurden alle Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses Leistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), da andernfalls keine schuldbefreiende Wirkung garantiert werden kann.
Berichtigung des Beschlusses
Am 05. Mai 2025 wurde der Beschluss vom 02.05.2025 durch das Amtsgericht Bremen gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt:
Der Name des Geschäftsführers war zunächst fälschlich mit „Igpr E. Kotov“ angegeben worden. Dies wurde nun korrigiert – richtig ist „Igor E. Kotov“. Die übrigen Inhalte des Beschlusses bleiben unverändert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen beide Entscheidungen – sowohl die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung als auch die Berichtigung – kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder beim
Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
(EGVP-ID: govello-1133344563234-000000050)
oder beim
Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen
(EGVP-ID: govello-1133346098711-000000053)
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der jeweiligen Entscheidung – maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis. Erfolgt die Zustellung ausschließlich durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen. Im Fall einer teilweisen Anfechtung ist deren Umfang ausdrücklich anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist empfohlen, aber nicht zwingend.
Dieser Fall verdeutlicht, wie sorgfältig insolvenzrechtliche Beschlüsse formal und inhaltlich gefasst und ggf. berichtigt werden müssen – selbst kleinere formale Fehler wie ein falsch geschriebener Name können zu einer amtlichen Korrektur führen.
Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht,
Beschluss vom 02.05.2025, Berichtigung vom 05.05.2025