Dark Mode Light Mode

Drei Ordnungsrufe im Bundestag: Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk muss 2.000 Euro zahlen

moerschy (CC0), Pixabay

Ein Zwischenruf während einer Bundestagsrede hat für die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk ein kostspieliges parlamentarisches Nachspiel. Weil sie innerhalb von drei Sitzungswochen insgesamt drei Ordnungsrufe erhalten hat, wurde gegen die Politikerin ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro festgesetzt.

Köktürk ist damit die erste Abgeordnete, gegen die das erst seit Kurzem mögliche Ordnungsgeld wegen wiederholter Ordnungsrufe verhängt wurde.

Auslöser des dritten Ordnungsrufs war eine Rede eines AfD-Abgeordneten, die Köktürk mehrfach mit Zwischenrufen störte.

„Was ’ne rassistische Scheiße!“

Während der Rede des AfD-Politikers äußerte Köktürk unter anderem den Zwischenruf „Was ’ne rassistische Scheiße!“

Der Sitzungsleitung zufolge blieb es nicht bei einer einzelnen Wortmeldung. Die Linken-Politikerin soll die Rede wiederholt gestört haben, woraufhin ein weiterer Ordnungsruf ausgesprochen wurde.

Dieser war für Köktürk besonders folgenreich: Es handelte sich bereits um ihren dritten Ordnungsruf innerhalb von drei Sitzungswochen.

Damit waren die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes erfüllt.

2.000 Euro nach drei Ordnungsrufen

Das Ordnungsgeld ist eine parlamentarische Ordnungsmaßnahme. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Geldstrafe und auch nicht um ein Bußgeld im klassischen Sinne.

Grundlage sind vielmehr die Ordnungsbefugnisse des Bundestages beziehungsweise seiner Präsidentin oder seines Präsidenten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Sitzungsverlaufs.

Erhält ein Bundestagsabgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe, kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro festgesetzt werden.

Bei Köktürk ist diese Schwelle nun erreicht worden.

Meinungsfreiheit schützt nicht vor parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen

Abgeordnete genießen bei ihrer politischen Arbeit weitreichende Rechte. Dazu gehört insbesondere, sich im Parlament auch scharf, zugespitzt und kontrovers zu äußern.

Das bedeutet jedoch nicht, dass während einer Bundestagssitzung jede Form des Zwischenrufs oder jede Störung folgenlos bleiben muss.

Die Sitzungsleitung ist dafür verantwortlich, einen geordneten Ablauf der parlamentarischen Beratungen sicherzustellen. Sie kann deshalb bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung einschreiten.

Ein Ordnungsruf bewertet dabei nicht automatisch, ob die politische Meinung eines Abgeordneten richtig oder falsch ist. Entscheidend ist vielmehr, ob das konkrete Verhalten beziehungsweise die Äußerung nach den parlamentarischen Regeln eine Ordnungsmaßnahme rechtfertigt.

Kein Strafverfahren gegen Köktürk

Juristisch wichtig ist deshalb die Einordnung der 2.000 Euro: Köktürk wurde nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Das Ordnungsgeld ist eine innerparlamentarische Sanktion für wiederholte Verstöße gegen die Ordnung des Bundestages. Eine strafrechtliche Verurteilung ist dafür nicht erforderlich.

Auch die Formulierung, Köktürk müsse wegen ihrer Kritik an der AfD „2.000 Euro Strafe zahlen“, wäre deshalb rechtlich ungenau. Maßgeblich ist vielmehr, dass sie aufgrund des dritten Ordnungsrufs innerhalb des maßgeblichen Zeitraums mit einem Ordnungsgeld belegt wurde.

Präzedenzfall für die verschärften Ordnungsregeln

Der Vorgang besitzt über den konkreten Streit hinaus Bedeutung für den parlamentarischen Alltag.

Mit dem Ordnungsgeld steht dem Bundestag ein finanzielles Instrument zur Verfügung, um auf wiederholte Ordnungsverstöße zu reagieren. Ein einzelner Ordnungsruf führt dabei noch nicht zu einer Zahlungspflicht. Erst die wiederholte Beanstandung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums kann die finanzielle Sanktion auslösen.

Cansin Köktürk ist nun die erste Bundestagsabgeordnete, bei der diese Regelung praktisch zur Anwendung kommt.

Der Fall zeigt damit zugleich, dass scharfe politische Auseinandersetzungen und Zwischenrufe zum parlamentarischen Alltag gehören können, die Sitzungsleitung bei wiederholten Ordnungsverstößen jedoch konkrete Sanktionen verhängen kann.

Für Köktürk hat der dritte Ordnungsruf nun erstmals eine finanzielle Konsequenz: 2.000 Euro Ordnungsgeld.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. SIE reagierte dünnhäutig?
    Die ist völlig ausgerastet.
    Anscheinend hat die Frau sich nicht im Griff und akzeptiert die Werte unseres Zusammenlebens nicht.
    Wer andere Parlamentarier und die stellvertretende Bundestagspräsidentin in die faschistische Ecke verortet, sollte für längere Zeit Hausverbot bekommen.
    An ihrem Verhalten gemessen, würde ich eher sie in die genannte Ecke verorten.
    Sie ist nicht besser als die Afd.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Südgeorgsfehn schreibt erneut rote Zahlen: Verlust steigt deutlich, Eigenkapital sinkt

Next Post

EuGH stärkt Verbraucher im Vodafone-Streit: Hoffnung auf Rückzahlung nach Preiserhöhungen