Die drive2deining GmbH mit Sitz in Deining ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Eigenantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 619/26 geführt.
Die drive2deining GmbH hat ihre Geschäftsanschrift Im Gewerbegebiet 5 in 92364 Deining und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 40428 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Aylin Giilsün Tafelmayer, geborene Resuloglu.
Bei der drive2deining GmbH handelt es sich nach ihrem eingetragenen Unternehmensgegenstand um ein Unternehmen aus dem Kraftfahrzeughandel und Kfz Servicebereich. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der An und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Damit gehört sowohl der Erwerb als auch der anschließende Verkauf von Fahrzeugen zum Kerngeschäft der Gesellschaft.
Das Geschäftsfeld beschränkt sich allerdings nicht auf den reinen Fahrzeughandel. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem allgemeine Kfz Servicearbeiten, soweit für diese kein Meisterzwang besteht. Damit konnte das Unternehmen neben dem An und Verkauf von Fahrzeugen auch bestimmte Service und Wartungsleistungen rund um Kraftfahrzeuge anbieten, sofern diese nicht einem meisterpflichtigen Handwerk vorbehalten sind.
Ein weiterer Geschäftsbereich ist der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugteilen einschließlich Reifen. Das Unternehmen war damit breit innerhalb des Kfz Sektors aufgestellt und konnte neben vollständigen Fahrzeugen auch Ersatzteile, Gebrauchtteile und Reifen vertreiben.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der drive2deining GmbH selbst gestellt. Es handelt sich somit nicht um einen Insolvenzantrag eines Gläubigers, sondern um einen Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Verfahrens über das eigene Vermögen.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen entschied das Amtsgericht Nürnberg jedoch, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Antrag wurde ausdrücklich mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen des betroffenen Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und die notwendige Finanzierung der Verfahrenskosten auch nicht anderweitig sichergestellt wird. Die Entscheidung ist deshalb nicht mit einer regulären Insolvenzeröffnung gleichzusetzen.
Für die Gläubiger bedeutet dies insbesondere, dass kein eröffnetes Insolvenzverfahren durchgeführt wird, in dem ein Insolvenzverwalter vorhandene Vermögenswerte ermittelt, verwertet und die daraus erzielte Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt.
Gerade bei einem Unternehmen aus dem Fahrzeughandel können grundsätzlich unterschiedliche Vermögenspositionen wie Fahrzeuge, Ersatzteile, Reifen, Werkstattausstattung oder offene Kundenforderungen vorhanden sein. Ob und in welchem Umfang die drive2deining GmbH zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags tatsächlich noch über entsprechende Vermögenswerte verfügte, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung jedoch nicht hervor. Fest steht lediglich, dass nach der insolvenzgerichtlichen Prüfung keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden war beziehungsweise die Kostendeckung nicht sichergestellt werden konnte.
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zudem erhebliche gesellschaftsrechtliche Konsequenzen. Sie führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft und kann entsprechende Eintragungen im Handelsregister nach sich ziehen.
Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren für die im Autohandel, Kfz Service und Ersatzteilhandel tätige drive2deining GmbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der Eigenantrag des Unternehmens wurde vom Amtsgericht Nürnberg am 10. August 2026 unter dem Aktenzeichen IN 619/26 mangels Masse abgewiesen.