Im bereits seit mehreren Jahren laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Eco Licht GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine weitere gerichtliche Entscheidung ergangen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Rittmeister für eine zuvor angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 376/16 D-2-9 geführt.
Die Deutsche Eco Licht GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Bockenheimer Landstraße 66 in 60325 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 86987 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Karl-Ulrich Kalex genannt.
Das Unternehmen war im Bereich Energieeffizienz und moderner Beleuchtungslösungen tätig. Gegenstand der Gesellschaft sind die Beratung und Durchführung von Lichteffizienz- und Energiesparprojekten sowie deren Finanzierung. Darüber hinaus gehören der Vertrieb von Leuchtmitteln und sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten zum Unternehmensgegenstand.
Das Geschäftsfeld zielte damit insbesondere darauf ab, durch effizientere Beleuchtungstechnik den Energieverbrauch zu reduzieren. Neben dem eigentlichen Vertrieb entsprechender Leuchtmittel umfasste der Gesellschaftszweck ausdrücklich auch die Beratung, Planung und Durchführung entsprechender Effizienzprojekte. Bemerkenswert ist zudem, dass auch die Finanzierung von Lichteffizienz- und Energiesparprojekten ausdrücklich Bestandteil des Unternehmensgegenstandes war.
Das eigentliche Insolvenzverfahren reicht bereits bis in das Jahr 2016 zurück. Die nun veröffentlichte Entscheidung betrifft deshalb keine neue Insolvenz der Deutsche Eco Licht GmbH. Vielmehr handelt es sich um einen weiteren Schritt innerhalb des bereits seit Jahren geführten Insolvenzverfahrens.
Im Mittelpunkt steht eine Nachtragsverteilung, die das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 4. Mai 2025 angeordnet hatte. Eine solche Nachtragsverteilung kann erforderlich werden, wenn nach einem bereits fortgeschrittenen oder abgeschlossenen Insolvenzverfahren noch Vermögenswerte festgestellt oder Beträge verfügbar werden, die der Insolvenzmasse zuzuordnen und nachträglich zu verteilen sind.
Für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit dieser Nachtragsverteilung beantragte Insolvenzverwalter Thomas Rittmeister mit Schriftsatz vom 27. Juli 2026 die Festsetzung seiner Vergütung. Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass die beantragte Vergütung angemessen ist.
Bei der Bemessung ist der Wert der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse zu berücksichtigen. Zusätzlich zur Vergütung ist die darauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten. Das Gericht gestattete dem Insolvenzverwalter, den festgesetzten Gesamtbetrag unmittelbar der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die konkrete Höhe der Vergütung wurde in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Das entspricht den insolvenzrechtlichen Vorschriften, nach denen die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht werden. Der vollständige Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Die Entscheidung vom 28. Juli 2026 zeigt, dass ein Insolvenzverfahren auch lange nach seiner ursprünglichen Einleitung noch nicht in jeder Hinsicht beendet sein muss. Werden später weitere Vermögenswerte für die Insolvenzmasse verfügbar, können diese im Wege einer Nachtragsverteilung noch berücksichtigt werden.
Bei der aktuellen Bekanntmachung zur Deutsche Eco Licht GmbH handelt es sich somit ausdrücklich nicht um eine neue Insolvenzeröffnung oder einen neuen Insolvenzantrag, sondern um eine gerichtliche Entscheidung innerhalb des bereits unter dem Aktenzeichen 810 IN 376/16 D-2-9 geführten Insolvenzverfahrens.