Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat die sofortige Sistierung der Anteilsausgabe des Teilfonds „Fintech“ der FineVest I SICAV angeordnet. Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres und wurde mit Verfügung vom 4. August 2026 erlassen.
Die Mitteilung veröffentlichte die FMA am 5. August 2026.
Anteilsausgabe vorläufig gestoppt
Mit der Verfügung untersagt die FMA die weitere Ausgabe neuer Anteile des Teilfonds „Fintech“. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von Artikel 158 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 1 des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG).
Die Sistierung bedeutet, dass derzeit keine neuen Anlegeranteile ausgegeben werden dürfen. Bestehende Anleger sind davon zunächst nicht unmittelbar betroffen. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Ausgabe neuer Fondsanteile.
Aufsichtsrechtliche Maßnahme
Die FMA macht in ihrer Bekanntmachung keine näheren Angaben zu den Gründen der Sistierung. Das AIFMG gibt der Aufsichtsbehörde jedoch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Maßnahmen zum Schutz der Anleger oder zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung eines alternativen Investmentfonds zu ergreifen.
Eine Sistierung der Anteilsausgabe dient dazu, weitere Investitionen vorübergehend zu verhindern, bis die Voraussetzungen für eine Fortführung wieder gegeben sind oder die offenen Fragen geklärt wurden.
Maßnahme gilt bis auf Weiteres
Nach Angaben der FMA bleibt die Sistierung bis auf Weiteres bestehen. Wann die Ausgabe neuer Anteile wieder aufgenommen werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung und einer möglichen Entscheidung der Aufsichtsbehörde ab.
Fazit
Mit der am 4. August 2026 verfügten und am 5. August 2026 bekannt gemachten Maßnahme hat die FMA Liechtenstein die Anteilsausgabe des Teilfonds „Fintech“ der FineVest I SICAV vorläufig ausgesetzt. Neue Fondsanteile dürfen bis auf Weiteres nicht ausgegeben werden. Die Behörde macht zu den Hintergründen der aufsichtsrechtlichen Entscheidung keine weiteren Angaben.
Hier die FMA-Liechtenstein-Mitteilung: