Die Ibiona UG (haftungsbeschränkt) wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 22. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 3611 IN 2872/26 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.
Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin geschäftsansässig und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 239359 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Daniel Sodemann.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Geschäftszweig befasste sich die Ibiona UG (haftungsbeschränkt) mit der Förderung psychologischer Bewusstseinsforschung, der Vermietung von Räumlichkeiten sowie dem Handel mit Waren verschiedener Art. Das Unternehmen war damit in mehreren Dienstleistungs- und Handelsbereichen tätig.
Die Gesellschaft hatte den Insolvenzantrag selbst gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist, dass zumindest die Verfahrenskosten aus der vorhandenen Insolvenzmasse gedeckt werden können. Ist dies nicht der Fall und wird auch kein entsprechender Kostenvorschuss geleistet, muss das Gericht den Insolvenzantrag zurückweisen.
Für Gläubiger hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Stattdessen müssen Gläubiger prüfen, ob sie ihre Ansprüche auf anderem rechtlichen Weg geltend machen können. Eine Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als Hinweis darauf, dass sich das Unternehmen in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet und kaum noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der Ibiona UG (haftungsbeschränkt) beendet, ohne dass es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gekommen ist.