Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLEIS-SEKURITÄT GmbH hat das Amtsgericht Magdeburg eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 30. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 340 IN 1105/11 (351) veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Sommerschenburger Straße 3, 39365 Wefensleben und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 5873 eingetragen. Geschäftsführer ist Reinhard Friedrichs.
Mit der Entscheidung ordnete das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung gemäß § 203 Insolvenzordnung (InsO) an. Eine solche Maßnahme kommt in bereits fortgeschrittenen oder eigentlich abgeschlossenen Insolvenzverfahren zum Tragen, wenn nachträglich weiteres verwertbares Vermögen festgestellt wird oder zusätzliche Gelder in die Insolvenzmasse fließen. Dabei kann es sich beispielsweise um bisher unbekannte Vermögensgegenstände, nachträglich eingehende Forderungen, Steuererstattungen oder Erlöse aus späteren Verwertungen handeln.
Durch die Nachtragsverteilung wird dieses nachträglich aufgefundene Vermögen entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung an die Insolvenzgläubiger verteilt. Ziel ist es, eine möglichst gleichmäßige Befriedigung aller berechtigten Gläubiger sicherzustellen. Die Anordnung bedeutet jedoch nicht, dass ein neues Insolvenzverfahren eröffnet wird. Vielmehr handelt es sich um eine Fortsetzung des bereits bestehenden Insolvenzverfahrens ausschließlich zur Verteilung der neu hinzugekommenen Insolvenzmasse.
Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht nicht hervor, welche Vermögenswerte die Nachtragsverteilung ausgelöst haben oder in welcher Höhe zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Diese Informationen enthält der veröffentlichte Kurzbeschluss nicht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Anordnung der Nachtragsverteilung zeigt, dass auch viele Jahre nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte entdeckt oder realisiert werden können. In solchen Fällen stellt das Insolvenzgericht sicher, dass diese Werte den Gläubigern nach den gesetzlichen Vorgaben zugutekommen und nicht außerhalb des Insolvenzverfahrens verbleiben. Für die ehemaligen Gläubiger der GLEIS-SEKURITÄT GmbH besteht damit die Möglichkeit, im Rahmen der Nachtragsverteilung eine zusätzliche Quote auf ihre angemeldeten Forderungen zu erhalten.