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PV Projektmanagement UG aus Neuenkirchen: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die PV Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt) aus Neuenkirchen kann kein reguläres Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Münster hat den Insolvenzantrag des Unternehmens mit Beschluss vom 30. Juli 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 78 IN 34/26 geführt.

Der Firmensitz befindet sich in der Erich-Kästner-Straße 29 in 48485 Neuenkirchen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Steinfurt unter der Handelsregisternummer HRB 12871 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Klaus Frank.

Die Geschäftsführung hatte den Insolvenzantrag am 15. Juni 2026 gestellt. Beim Amtsgericht Münster ging er am folgenden Tag ein. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht offenbar zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Unternehmensvermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen.

Eine Abweisung mangels Masse nach Paragraf 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung bedeutet nicht lediglich, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Sie zeigt vielmehr, dass wahrscheinlich nicht einmal genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters zu decken. Deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Gesellschaft sollte Photovoltaikanlage bauen und betreiben

Die PV Projektmanagement UG wurde im Juni 2020 in das Handelsregister eingetragen. Nach den verfügbaren Registerangaben bestand ihre konkrete Geschäftstätigkeit im Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in der Straße Im Hasenwinkel 1 in 38685 Langelsheim. Damit handelte es sich nicht um ein allgemeines Projektmanagementunternehmen, sondern offenbar um eine Gesellschaft, die für ein bestimmtes Solarenergieprojekt gegründet worden war.

Das Unternehmen trat zunächst unter der Bezeichnung PV Langelsheim UG (haftungsbeschränkt) auf. Später wurde es in PV Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt) umbenannt. Der auf Langelsheim bezogene Unternehmensgegenstand blieb nach den öffentlich auffindbaren Registerinformationen jedoch bestehen.

Die Gesellschaft war damit wirtschaftlich dem Bereich der erneuerbaren Energien und insbesondere der Stromerzeugung aus Sonnenenergie zuzuordnen. Branchenverzeichnisse führen sie entsprechend im Bereich Elektrizitätserzeugung beziehungsweise Photovoltaik. Hinweise auf weitere eigenständige Projekte, einen umfangreichen Handel mit Solarmodulen oder eine darüber hinausgehende operative Projektentwicklung sind öffentlich nicht feststellbar. Veröffentlicht wurden auch keine belastbaren Geschäftszahlen.

Ob die geplante Photovoltaikanlage tatsächlich vollständig errichtet und über einen längeren Zeitraum betrieben wurde, lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Informationen nicht sicher feststellen. Belegt ist lediglich, dass der Bau und Betrieb dieser konkreten Anlage der eingetragene Geschäftszweck der Gesellschaft war.

Für Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse regelmäßig problematisch. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht bei einem Insolvenzverwalter angemeldet werden. Gläubiger müssen grundsätzlich selbst prüfen, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind und ob einzelne Vollstreckungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Nach Rechtskraft der Entscheidung droht der Gesellschaft zudem die Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit.

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