Das Amtsgericht Baden-Baden hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wilhelm GmbH abgeschlossen. Mit Beschlüssen vom 22. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 412/25 wurde der von einer Gläubigerin gestellte Insolvenzantrag mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen. Gleichzeitig hob das Insolvenzgericht die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf.
Die Wilhelm GmbH hat ihren Sitz in der Viktoriastraße 29 in 76571 Gaggenau und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 521855 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Vaid Serifi.
Nach dem Handelsregister ist die Wilhelm GmbH im Bauhauptgewerbe tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere Hochbau-, Rohbau- und Ausbauarbeiten sowie weitere Baudienstleistungen. Die Bauwirtschaft steht seit längerer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Materialpreise, hohe Finanzierungskosten, ein Rückgang bei Neubauprojekten und eine schwächere Nachfrage belasten zahlreiche Unternehmen der Branche.
Bereits am 9. September 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Wolf-Jürgen Weigel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahmen dienten dazu, das Vermögen der Gesellschaft während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass zwar ein Insolvenzverfahren beantragt worden war, das vorhandene Vermögen jedoch nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Gläubigerantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine weitere Abwicklung unter einem Insolvenzverwalter.
In einem weiteren Beschluss hob das Amtsgericht Baden-Baden die bislang bestehenden Sicherungsmaßnahmen auf. Zugleich stellte das Gericht klar, dass die Verfügungsbefugnis des bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalters Wolf-Jürgen Weigel insoweit bestehen bleibt, wie dies für die ordnungsgemäße Abwicklung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere die Begleichung der im Verfahren entstandenen Kosten sowie die Entnahme der gerichtlich festgesetzten Vergütung als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter aus dem hierfür eingerichteten Sonderkonto.
Mit den beiden Beschlüssen ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der Wilhelm GmbH beendet. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist eine unmittelbare Folge der Abweisung des Insolvenzantrags und stellt keine wirtschaftliche Sanierung oder Fortführung des Unternehmens dar.