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Amtsgericht Siegen berichtigt Firmenbezeichnung im Insolvenzverfahren der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Siegen einen Berichtigungsbeschluss erlassen. Die Entscheidung erfolgte am 23. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 25 IN 70/26 und betrifft eine offenbare Unrichtigkeit im zuvor ergangenen Beschluss vom 15. Juli 2026.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Siegen unter der Handelsregisternummer HRB 13874 eingetragen und hat ihren Sitz Im Boden 3 in 57319 Bad Berleburg. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Thorsten Hess.

Nach ihrer Firmierung ist die Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) im Bereich der Kontroll-, Prüf- und Montagetechnik tätig. Solche Unternehmen übernehmen typischerweise Montagearbeiten, technische Kontrollen, Qualitätsprüfungen sowie Dienstleistungen für Industrie- und Handwerksbetriebe.

Mit dem aktuellen Beschluss hat das Insolvenzgericht den vorherigen Beschluss gemäß § 4 Insolvenzordnung (InsO) in Verbindung mit § 319 Zivilprozessordnung (ZPO) berichtigt. Hintergrund ist eine offenbare Unrichtigkeit bei der Bezeichnung der Schuldnerin. Das Gericht stellte klar, dass die korrekte Firmenbezeichnung Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) lautet.

Der Berichtigungsbeschluss hat ausschließlich formellen Charakter. Weder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens noch die bereits angeordneten insolvenzrechtlichen Maßnahmen werden dadurch verändert. Die Berichtigung dient allein dazu, die Gesellschaft im Verfahren eindeutig und rechtsfehlerfrei zu bezeichnen und Missverständnisse im weiteren Verfahrensablauf zu vermeiden.

Das eigentliche Insolvenzeröffnungsverfahren wird durch die Entscheidung unverändert fortgeführt. Sämtliche bisherigen gerichtlichen Maßnahmen und Anordnungen bleiben bestehen; geändert wurde lediglich die korrekte Firmierung der Schuldnerin im gerichtlichen Beschluss.

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