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Estrich-Concept GmbH: Nachtragsverteilung mehr als drei Jahre nach Verfahrensaufhebung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Estrich-Concept, Beratungs- und Ausführungsgesellschaft mbH eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der Beschluss erging am 21. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 36e IN 2459/06, obwohl das Insolvenzverfahren bereits am 2. Februar 2023 aufgehoben worden war.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Mohriner Allee 123–125 in 12347 Berlin und war beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 66783 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch die Geschäftsführer André Judersleben und Wolfgang Mundt.

Nach dem Handelsregister war die Gesellschaft im Bereich Estricharbeiten sowie Beratungs- und Ausführungsleistungen im Baugewerbe tätig. Das Unternehmen erbrachte Leistungen rund um die Herstellung von Estrichkonstruktionen und weitere Dienstleistungen für Bauvorhaben.

Grund für die nun angeordnete Nachtragsverteilung ist eine Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren der Max Giese Bau GmbH, das beim Amtsgericht Kiel unter dem Aktenzeichen 25 IN 529/03 geführt wurde. Erst durch diese nachträglich zufließenden Vermögenswerte ist weitere Insolvenzmasse entstanden, die nun nach den gesetzlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt werden kann.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung beauftragte das Insolvenzgericht erneut den bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Detlef Rüdiger Beckmann aus Berlin. Er wird die zusätzlich eingegangenen Mittel vereinnahmen und entsprechend den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln an die anspruchsberechtigten Gläubiger ausschütten.

Eine Nachtragsverteilung kommt immer dann in Betracht, wenn nach Abschluss oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens weiteres verwertbares Vermögen bekannt wird oder der Insolvenzmasse zufließt. Das ursprüngliche Verfahren wird dadurch nicht wieder eröffnet. Vielmehr beschränkt sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auf die Verwaltung und Verteilung der neu hinzugekommenen Masse.

Der Beschluss zeigt, dass selbst viele Jahre nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren noch Vermögenswerte entstehen können, die den Gläubigern zugutekommen. Für diese eröffnet die Nachtragsverteilung die Möglichkeit, eine zusätzliche – wenn auch häufig begrenzte – Quote auf ihre angemeldeten Forderungen zu erhalten. Mit der nun angeordneten Nachtragsverteilung wird das bereits aufgehobene Insolvenzverfahren der Estrich-Concept, Beratungs- und Ausführungsgesellschaft mbH insoweit noch einmal fortgeführt, um die nachträglich eingegangenen Mittel ordnungsgemäß zu verteilen.

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