Für die MAHRBERG Deutschland GmbH mit Sitz in Leipzig wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 20. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 402 IN 788/26 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Erich-Thiele-Straße 5 in 04158 Leipzig und ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 38846 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer André Rissel.
Nach dem Handelsregister ist die MAHRBERG Deutschland GmbH im Bereich Handel und Vertrieb technischer Produkte sowie industrieller Lösungen tätig. Das Unternehmen war auf die Vermarktung entsprechender Produkte und Dienstleistungen für gewerbliche Kunden ausgerichtet. Unternehmen dieses Marktsegments sehen sich seit geraumer Zeit mit einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert. Neben einer verhaltenen Investitionsbereitschaft vieler Industriebetriebe belasten steigende Finanzierungskosten, höhere Beschaffungs- und Energiekosten sowie ein intensiver Wettbewerb zahlreiche mittelständische Unternehmen.
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung war dies nicht der Fall. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und somit auch kein Insolvenzverwalter bestellt werden kann. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und erhalten keine Befriedigung aus einer Insolvenzmasse. Die gerichtliche Entscheidung macht deutlich, dass nach Auffassung des Gerichts selbst die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Leipzig ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der MAHRBERG Deutschland GmbH beendet. Die Abweisung mangels Masse dokumentiert die erhebliche wirtschaftliche Krise der Gesellschaft und schließt die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens aus.