Für die LCW.Koblenz UG (haftungsbeschränkt) wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Konstanz hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen Ue 42 IN 77/26 durch Beschluss vom 22. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hafenstraße 1 in 88662 Überlingen und ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRB 724275 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Cornelia Adelinde Hedda Pridat-Weichenhain, die im Verfahren durch ihre Betreuerin Sandra Fischer vertreten wird.
Nach dem Handelsregister handelt es sich bei der LCW.Koblenz UG (haftungsbeschränkt) um eine Gesellschaft, deren Tätigkeit im Bereich Immobilien und Vermögensverwaltung angesiedelt ist. Solche Unternehmen übernehmen regelmäßig den Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung oder die Verwertung von Immobilien sowie damit zusammenhängende wirtschaftliche Dienstleistungen. Die Immobilienbranche befindet sich seit geraumer Zeit in einem schwierigen Marktumfeld, das durch gestiegene Finanzierungskosten, rückläufige Investitionen und eine schwächere Nachfrage nach Immobilienprojekten geprägt ist.
Mit ihrem Eigenantrag beantragte die Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach den Feststellungen des Gerichts war dies nicht der Fall. Der Antrag wurde deshalb gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet werden können und keine Verteilung einer Insolvenzmasse erfolgt. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Konstanz ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der LCW.Koblenz UG (haftungsbeschränkt) beendet. Die Abweisung mangels Masse unterstreicht die erhebliche wirtschaftliche Krise der Gesellschaft und schließt eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens aus.