Aktenzeichen 3601 IN 6700/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrschule Dilek Tirkes GmbH mit Sitz in der Schulstraße 11 in 13347 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.03.2026 um 08:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 61443 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Bernd vom Wege. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer Fahrschule.
Der Insolvenzantrag wurde von einem Gläubiger gestellt. Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat das Gericht mehrere Maßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster aus Berlin bestellt. Er überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und hat insbesondere die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern sowie zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Zugleich wurde verfügt, dass Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Außerdem wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Kreditinstitute, die Konten der Gesellschaft führen, sind zur Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet.
Das Gericht wird auf Grundlage der Prüfungsergebnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.