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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ZG Manda GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3617 IN 1522/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZG Manda GmbH mit Sitz im Winkel 35 in 14195 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.03.2026 um 17:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 232360 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Felix Konstantin Engelhardt. Unternehmensgegenstand ist eine technologiegestützte Unternehmens- und Managementberatung sowie der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Zur Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht Maßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser ist zudem berechtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden vorläufig untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zur Klärung der Vermögensverhältnisse zu verlangen.

Auf Grundlage der Prüfungsergebnisse wird das Insolvenzgericht später entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

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