Aktenzeichen 66 IN 41/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AuA24 Kundenbetreuungsgesellschaft mbH mit Sitz im Südportal 3 in 22848 Norderstedt hat das Amtsgericht Norderstedt am 06.03.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 19697 KI eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Tobias Philipp Kasimir Metz.
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Neukundengewinnung sowie die Betreuung von Kunden, insbesondere für die AuA24 AG.
Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines von der Gesellschaft selbst gestellten Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt aus Hamburg bestellt. In dieser Funktion überwacht er die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und prüft deren Vermögenslage.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung gilt auch für die Einziehung offener Forderungen gegenüber Geschäftspartnern.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu stabilisieren und zu klären, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt eingelegt werden.