Aktenzeichen 259 IN 17/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Handwerker-Schützenvereins Heessen 1910 e.V. mit Sitz am Hülskamp 32 in 59073 Hamm hat das Amtsgericht Dortmund am 06.03.2026 um 09:25 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter der Nummer VR 730 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird er durch die Vorstandsmitglieder Monika Gabriel und Robin Rittmann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Klein aus Dortmund bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenslage des Vereins zu überwachen und das vorhandene Vermögen zu sichern.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände des Vereins nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurde den Schuldnern des Vereins untersagt, Zahlungen direkt an den Verein zu leisten. Stattdessen sollen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung des Vereinsvermögens, bis das Insolvenzgericht über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheidet.