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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der AutoPortal Frankfurt GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 810 IN 1570 25 A 82

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AutoPortal Frankfurt GmbH, Schmidtstraße 12 in 60326 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung am 02.03.2026 aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 131191 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Anita Mrveli mit Wohnsitz in Kelkheim Taunus.

Mit der Aufhebung endet die Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung, in der die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt war und ein gerichtlich bestellter Verwalter die Vermögenslage überwachte. Durch die Entscheidung des Gerichts erhält die Geschäftsführung ihre uneingeschränkte Verwaltungs und Verfügungsbefugnis zurück, soweit nicht anderweitige gerichtliche Anordnungen bestehen.

Die Gründe für die Aufhebung können vielfältig sein. In der Praxis erfolgt ein solcher Schritt etwa dann, wenn der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, sich als unzulässig erwiesen hat oder die Voraussetzungen für die Anordnung nicht mehr vorliegen. Mit der Beendigung der vorläufigen Verwaltung wird das Verfahren in eine neue Phase überführt oder gegebenenfalls insgesamt beendet.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main markiert damit einen wesentlichen Einschnitt im bisherigen Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens der AutoPortal Frankfurt GmbH.

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