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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mikro Living Rostock GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäftsnummer 9 IN 188 26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mikro Living Rostock GmbH mit Geschäftsanschrift c o Berkers und Cie Services GmbH und Co KG, Neue Mainzer Straße 36 in 60311 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Darmstadt am 02.03.2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 138298 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jochen Herter vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung tritt eine wesentliche Einschränkung der unternehmerischen Verfügungsbefugnis ein. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel mit Kanzleisitz in Eschborn bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und Maßnahmen zur Erhaltung der künftigen Insolvenzmasse zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ist er ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung darf er ein Insolvenzsonderkonto einrichten und führen, das den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht.

Zugleich wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin an diese zu zahlen. Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Zahlungsströme gebündelt und unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt werden.

Darüber hinaus wurden Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrtbundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über bestehende Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Fertigung von Abschriften, soweit dies zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält damit weitreichende Informationsrechte, die eine transparente und vollständige Bestandsaufnahme ermöglichen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung befindet sich das Verfahren nun in einer entscheidenden Phase. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

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