Aktenzeichen 62 IN 401 25
Im Insolvenzantragsverfahren auf Antrag des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13 in 18109 Rostock, hat das Amtsgericht Rostock durch die Richterin am Amtsgericht Laubach Wenck am 26.02.2026 eine berichtigende Entscheidung getroffen.
Gegenstand des Verfahrens ist das Vermögen der Sky Lounge Warnemünde GmbH mit Sitz Zum Zollamt 8 in 18119 Rostock. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 16341 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jemal Mirzoyan vertreten.
Mit Beschluss vom 09.02.2026 hatte das Insolvenzgericht zuvor die vorläufige Verwaltung angeordnet. Nunmehr wurde dieser Beschluss im Rubrum berichtigt. Der Name der Schuldnerin lautet zutreffend Sky Lounge Warnemünde GmbH. Die Berichtigung erfolgte gemäß §§ 4 InsO in Verbindung mit 319 ZPO wegen einer offenkundigen Unrichtigkeit.
Das Gericht stellt damit klar, dass es sich um eine formale Korrektur handelt, die der eindeutigen Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten dient. Solche Berichtigungen betreffen keine inhaltliche Änderung der getroffenen Entscheidung, sondern sichern die rechtliche Klarheit und die ordnungsgemäße Zuordnung des Verfahrens zu dem richtigen Rechtsträger.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rostock oder dem Landgericht Rostock einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Formanforderungen eingehalten werden. Eine einfache E Mail genügt nicht. Je nach Einreicher gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur oder der Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs.
Mit der Berichtigung schafft das Insolvenzgericht Rostock die notwendige formale Klarheit im laufenden Verfahren und stellt sicher, dass sämtliche weiteren Maßnahmen eindeutig der korrekt bezeichneten Gesellschaft zugeordnet werden können.