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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Natulis Group AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3608 IN 1387 26

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Natulis Group AG, ehemals geschäftsansässig Reichenberger Straße 154 B in 10999 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 um 15:16 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .

Die Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112927 eingetragen und wird durch ihren Vorstand James Guerin vertreten. Mit dem Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf den anhängigen Insolvenzantrag, um bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Zentraler Bestandteil der Anordnung ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt. Damit wird sichergestellt, dass einzelne Gläubiger keine einseitigen Vorteile erlangen und die Gleichbehandlung gewahrt bleibt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Insbesondere ist es der Gesellschaft untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Drittschuldnern wurde untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Leistungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.

Darüber hinaus verfügt der vorläufige Insolvenzverwalter über weitreichende Prüfungsrechte. Er ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und umfassende Auskünfte einzuholen. Auch bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften kann er Informationen einholen. Zudem ist er befugt, Grundbücher einzusehen, soweit Eintragungen die Schuldnerin betreffen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg zulässig. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften auch elektronisch eingelegt werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt das Verfahren in eine entscheidende Prüfungsphase ein, in der die wirtschaftliche Lage der Natulis Group AG umfassend analysiert und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung bewertet werden.

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