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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der DuBay Immobilien GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 67a IN 280 25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DuBay Immobilien GmbH, Bornkamp 35 in 22043 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg die am 11.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 02.03.2026 aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159887 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Enis Sabedinov vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Handel mit Immobilien, die Realisierung von Bauprojekten sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Finanzierungen.

Mit der nun erfolgten Entscheidung endet die Phase der gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen, die im September 2025 zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation angeordnet worden waren. Solche Maßnahmen dienen im Insolvenzeröffnungsverfahren dazu, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Durch die Aufhebung entfallen die bislang bestehenden Einschränkungen. Die Gesellschaft erhält ihre volle Verwaltungs und Verfügungsbefugnis zurück, soweit nicht anderweitige gerichtliche Entscheidungen entgegenstehen. Die Gründe für die Beendigung der Sicherungsmaßnahmen können im weiteren Verlauf des Verfahrens liegen, etwa in einer veränderten Sachlage oder einer abschließenden Bewertung der wirtschaftlichen Situation.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 02.03.2026 ist die Phase der vorläufigen Sicherung im Verfahren unter dem Aktenzeichen 67a IN 280 25 beendet.

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