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Wechsel in der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der P + L Innovations GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 58 IN 162 26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P + L Innovations GmbH, Am Krozinger Weg 11 in 79189 Bad Krozingen, hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 03.03.2026 eine personelle Änderung in der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorgenommen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 310788 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Dr. Christine Gerlind Pflaumbaum sowie Wolf Dietrich Walter Pflaumbaum vertreten. Bereits mit Beschluss vom 02.03.2026 war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt worden.

Nunmehr hat das Insolvenzgericht die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. André Berbuer aufgehoben. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser, Egonstraße 55a in 79106 Freiburg im Breisgau, zum neuen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt zugleich den Auftrag, ein Gutachten darüber zu erstatten, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Mit diesem Wechsel stellt das Gericht sicher, dass die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft weiterhin umfassend geprüft wird. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht insbesondere darin, das Vermögen zu sichern, die Vermögensverhältnisse aufzuklären und die Grundlagen für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erarbeiten. Das zu erstellende Gutachten bildet hierfür eine zentrale Entscheidungsgrundlage.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Auch die elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Eine Einlegung per einfacher E Mail ist nicht zulässig. Mit dem nun erfolgten Wechsel in der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt das Verfahren in eine neue Prüfungsphase ein, in der die wirtschaftlichen Perspektiven der P + L Innovations GmbH erneut bewertet werden.

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