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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MC Mini-Car GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 274 IN 58/26 hat das Amtsgericht Braunschweig am 19.02.2026 um 12:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MC Mini-Car Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeordnet.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Varrentrappstraße 14, 38114 Braunschweig, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 2374 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Uwe Winkler, Heiner Lüdding und Gert Hillebrecht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient das Gericht der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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