Die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) treibt die Vereinheitlichung der Geldwäscheprävention in Europa voran. Aktuell konsultiert sie drei technische Regulierungsstandards (RTS), die künftig sowohl im Finanz- als auch im Nichtfinanzsektor unmittelbar zur Anwendung kommen sollen.
Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Die künftigen Vorgaben werden nicht nur mittelbar über nationales Recht wirken, sondern direkt verbindlich sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt daher ausdrücklich, sich aktiv an den Konsultationen zu beteiligen.
Drei zentrale Regelwerke in der Konsultation
1. Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
Der erste Standard konkretisiert die Kriterien zur Identifikation von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Transaktionen und verbundenen Transaktionen gemäß Art. 19 Abs. 9 AMLR.
Ziel ist eine europaweit einheitliche Abgrenzung – insbesondere bei der Frage, wann verstärkte Prüfpflichten greifen oder Schwellenwerte unterschritten werden können.
📅 Konsultationsfrist: 8. Mai 2026
2. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)
Der zweite Standard befasst sich mit der praktischen Ausgestaltung der Kundensorgfaltspflichten nach Art. 28 Abs. 1 AMLR.
Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:
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Welche Informationen müssen Verpflichtete konkret erheben?
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Welche Unterlagen sind einzufordern?
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Wie sind Risikoeinschätzungen nachvollziehbar zu dokumentieren?
Damit werden zentrale Elemente der operativen Compliance-Arbeit präzisiert.
📅 Konsultationsfrist: 8. Mai 2026
3. Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgelder
Der dritte Standard – mit verkürzter Frist – regelt die Bewertung von Pflichtverstößen sowie die Kriterien für:
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Geldbußen,
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verwaltungsrechtliche Maßnahmen,
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periodische Zwangsgelder.
Er schafft eine Methodik für die Bemessung von Sanktionen nach Art. 53 Abs. 10 AMLD6 und soll zu einer europaweit konsistenten Durchsetzung beitragen.
📅 Konsultationsfrist: 9. März 2026
Öffentliche Anhörung geplant
Als Ergänzung zur schriftlichen Konsultation plant die AMLA eine öffentliche Anhörung zu den Standards zu Geschäftsbeziehungen und Kundensorgfaltspflichten am 24. März 2026. Weitere Informationen sollen zeitnah veröffentlicht werden.
Von der Konsultation zur Verordnung
Die AMLA erarbeitet die Entwürfe und übermittelt sie anschließend an die Europäische Kommission zur formellen Verabschiedung. Nach Inkrafttreten werden die Standards in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.
Bedeutung für Unternehmen
Die Konsultationen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer stärker zentralisierten europäischen Geldwäscheaufsicht. Für Verpflichtete bedeutet das:
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Anpassung interner Prozesse
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Überprüfung bestehender Risikoanalysen
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mögliche Verschärfung von Dokumentations- und Prüfpflichten
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erhöhte Sanktionsrisiken bei Verstößen
Die neue europäische Architektur der Geldwäschebekämpfung nimmt damit weiter Gestalt an – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, Compliance-Strukturen und Aufsichtspraxis.