Unter dem Aktenzeichen 650 IN 25/26 führt das Amtsgericht Potsdam das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der webesan GmbH mit Sitz in der Ehrig Hahn Straße 3 in 16356 Ahrensfelde. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 48953 B eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Udo Nöbel vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte CHATHAM PARTNERS PartG mbB mit Sitz am Neuer Wall 50 in Hamburg.
Bereits mit Beschluss vom 30.01.2026 um 12:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67 in Berlin. Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Sie ist nicht allgemeine Vertreterin der Schuldnerin, sondern überwacht die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger.
Den Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten, sofern keine Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorliegt. Diese ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat das Amtsgericht Potsdam mit Beschluss vom 13.02.2026 der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzliche Befugnisse erteilt. Mit Wirkung zum 09.02.2026 ist sie nun ausdrücklich ermächtigt, Verbindlichkeiten zu begründen und Zahlungszusagen mit Wirkung für die Schuldnerin sowie die künftige Insolvenzmasse einzugehen, soweit diese Lieferungen und Leistungen betreffen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Damit schafft das Gericht die rechtliche Grundlage für eine Fortführung des Unternehmens im vorläufigen Verfahren.
Darüber hinaus wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Verbindlichkeiten für Zinsen und Bearbeitungsgebühren zu begründen, die im Rahmen einer Insolvenzgeldvorfinanzierung entstehen. Diese Maßnahme dient regelmäßig dazu, die Lohn und Gehaltsansprüche der Beschäftigten für die Dauer des vorläufigen Verfahrens abzusichern und den Geschäftsbetrieb organisatorisch stabil zu halten.
Parallel dazu wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat und ob die vorhandene Masse die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Sie ist zudem befugt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen.
Gegen die gerichtlichen Entscheidungen ist die sofortige Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Potsdam möglich. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften zulässig.
Mit den getroffenen Anordnungen wird ein strukturierter Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der webesan GmbH umfassend zu prüfen und gegebenenfalls eine Sanierung unter Insolvenzschutz zu ermöglichen.