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Insolvenzantrag gegen RVV Immobilien 1 GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 369/25 hat das Amtsgericht Baden Baden als Insolvenzgericht am 20.01.2026 entschieden, den Antrag eines antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RVV Immobilien 1 GmbH mangels Masse abzuweisen.

Die betroffene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Oberstraße 3 in 47829 Krefeld und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20623 eingetragen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.

Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung unterbleibt in solchen Fällen. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass keine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens stattfindet und individuelle rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen sind.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Baden Baden, Gutenbergstraße 17 in 76532 Baden Baden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Maßgeblich ist jeweils das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht an. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch müssen Beschwerdeschriften unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen.

Zudem ist die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Eine Übermittlung per einfacher E Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Mit der Entscheidung endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RVV Immobilien 1 GmbH.

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