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Vorläufige Insolvenzverwaltung über PD Bau solutions UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 67g IN 15/26 hat das Amtsgericht Hamburg am 16.02.2026 um 10:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der PD Bau solutions UG haftungsbeschränkt angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gluckstraße 57 in 22081 Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281398 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Peter Doric vertreten.

Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere schlüsselfertiges Bauen sowie Tätigkeiten im Tiefbau, in der Elektroinstallation, im Sanitärbereich sowie Bodenlege, Holz und Fliesenlegearbeiten. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nun unter den Schutz und die Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34 in 22393 Hamburg, bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass Vermögenswerte erhalten und keine nachteiligen Veränderungen zu Lasten der Gläubiger vorgenommen werden.

Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, wonach Leistungen an die Schuldnerin nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen. Dies dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann von der Antragsgegnerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht das Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hamburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung der Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Situation der PD Bau solutions UG umfassend zu prüfen und die Vermögensinteressen der Beteiligten zu sichern.

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