Mit Beschluss vom 13.02.2026 um 14:55 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg im Verfahren zum Aktenzeichen 620 IN 2684/25 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rhein Lack GmbH einschneidende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9483 eingetragen und hat seinen Sitz in der Dahlingstraße 80 in 47229 Duisburg. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Yeniay mit Wohnsitz in Duisburg.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse bestellte das Gericht Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6 in 46047 Oberhausen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dieser Entscheidung geht eine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit einher. Verfügungen der Rhein Lack GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert wird.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Rhein Lack GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die sogenannten Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Diese Maßnahme dient der geordneten Sicherung und Bündelung sämtlicher Zahlungsströme.
Zusätzlich untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Auch diese Entscheidung verfolgt das Ziel, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten und unkoordinierte Einzelzugriffe zu verhindern.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch nicht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden. In den kommenden Wochen wird geprüft werden, ob ausreichende Masse vorhanden ist und ob gegebenenfalls Sanierungsperspektiven bestehen. Für Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter beginnt damit eine Phase rechtlicher und wirtschaftlicher Unsicherheit, in der die weitere Entwicklung maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen wird.