Im Insolvenzeröffnungsverfahren zum Aktenzeichen 620 IN 2684/25 hat das Amtsgericht Duisburg am 13.02.2026 um 14:55 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Rhein Lack GmbH angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9483 eingetragen und hat ihren Sitz in der Dahlingstraße 80 in 47229 Duisburg. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Yeniay, wohnhaft in der Winkelhauser Straße 48 in 47228 Duisburg.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker mit Kanzleisitz Zum Aquarium 6 in 46047 Oberhausen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Entscheidung geht eine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit einher. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, Vermögensverschiebungen zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Zudem wurde den Schuldnern der Rhein Lack GmbH untersagt, Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, dieser Anordnung Folge zu leisten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Auch diese Anordnung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Mit diesen Beschlüssen schafft das Amtsgericht Duisburg die rechtlichen Voraussetzungen für eine strukturierte Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.