Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 67b IN 33/26 hat das Amtsgericht Hamburg am 13.02.2026 um 16:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der fourservice GECS Dienstleistungsgesellschaft mbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Harksheider Straße 102 in 22399 Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164839 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Steffen Georg Glatz vertreten.
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich von Gastronomie sowie Kultur und Sportstätten. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird das Vermögen der Antragstellerin unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt, um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation sicherzustellen und eine mögliche Benachteiligung von Gläubigern zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Münzel mit Kanzleisitz im Moorfurthweg 11 in 22301 Hamburg bestellt. Mit dieser Bestellung sind weitreichende Einschränkungen verbunden. Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Dies bedeutet, dass Zahlungen nur noch entsprechend den Anordnungen im Verfahren erfolgen dürfen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen mit der öffentlichen Bekanntmachung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein formeller Rahmen geschaffen, innerhalb dessen nun geprüft wird, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Sanierungs oder Abwicklungsoptionen für die fourservice GECS Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehen.
War auch überfällig