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Insolvenzantrag der bluleu Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 37 IN 101/25

Das Amtsgericht Hameln hat am 4. Februar 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der bluleu Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Hauptstraße 32 in 30982 Pattensen eine endgültige Entscheidung getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen. Grundlage hierfür ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung, der vorsieht, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird, wenn das vorhandene Vermögen selbst für die grundlegenden Verfahrenskosten nicht ausreicht.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 208137 eingetragen und wurde zuletzt durch ihren Geschäftsführer Frank Blume vertreten. Mit der Abweisung des Antrags endet das gerichtliche Verfahren, ohne dass es zu einer formellen Insolvenzeröffnung kommt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen können, sondern auf andere rechtliche Wege verwiesen sind.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht Hameln mit Sitz am Zehnthof 1 in 31785 Hameln. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, bei öffentlicher Bekanntmachung mit Ablauf von zwei weiteren Tagen nach Veröffentlichung.

Mit der Entscheidung wird deutlich, dass für die bluleu Beteiligungsgesellschaft mbH keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um selbst ein Insolvenzverfahren zu tragen. Für das Unternehmen markiert dies einen tiefen Einschnitt und zugleich das faktische Ende der gerichtlichen Sanierungsperspektive.

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