Aktenzeichen 3610 IN 11125/25
Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20. Januar 2026 um 10:45 Uhr ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iuhhoo GmbH mit Sitz in der Pappelallee 78/79 in 10437 Berlin eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 268756, wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Antonia Zock vertreten.
Das Gericht sah es als notwendig an, zum Schutz der Gläubiger und zur Verhinderung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft unverzüglich einzugreifen. Seit dem Zeitpunkt des Beschlusses sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um einen unkontrollierten Abfluss von Vermögenswerten zu verhindern.
Zur Sicherung und Überwachung des Unternehmens wurde Frau Rechtsanwältin Andrea Schmidt mit Kanzleisitz in der Fasanenstraße 71 in 10719 Berlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin, hat jedoch die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu erhalten und zu prüfen, ob es ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken. Sämtliche Verfügungen der iuhhoo GmbH über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Befugnis erteilt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Ebenso ist sie berechtigt, besondere Sonderkonten zu eröffnen und zu führen, um die künftige Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu verwalten. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihr umfassend Auskunft zu erteilen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen an die iuhhoo GmbH zu leisten. Sie dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen.
Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Schmidt befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle Informationen zu verlangen, die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Die iuhhoo GmbH ist verpflichtet, hierbei uneingeschränkt mitzuwirken.
Der Beschluss ist im elektronischen Bekanntmachungssystem veröffentlicht und bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder Einstellung. Falls es nicht zur Eröffnung kommt, wird die Veröffentlichung ebenfalls spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfernt.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg kann binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Mit dieser gerichtlichen Anordnung ist die wirtschaftliche Situation der iuhhoo GmbH in eine Phase strenger Kontrolle und rechtlicher Sicherung eingetreten, in der nun die weitere Entwicklung des Unternehmens geprüft und über dessen Zukunft entschieden wird.