Aktenzeichen 16 IN 33/26
Das Amtsgericht Tübingen hat am 30. Januar 2026 um 09:22 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Heim GmbH, Hechingerstraße 266 in 72072 Tübingen, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 381030 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Hannelore Heim vertreten.
Mit dem Beschluss reagierte das Gericht auf die wirtschaftliche Schieflage des traditionsreichen Autohauses. Ziel der Maßnahmen ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger aus Tübingen bestellt. Er ist damit beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend zu prüfen und zu klären, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zugleich soll er untersuchen, ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Seit dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Autohaus Heim GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Gesellschaft ist es untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und auf speziell eingerichteten Sonderkonten zu verwahren.
Auch den Schuldnern des Unternehmens ist es ab sofort verboten, Zahlungen direkt an die Autohaus Heim GmbH zu leisten. Sie sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Banken und sonstige Kreditinstitute müssen diesem auf Verlangen umfassend Auskunft über Konten und Geschäftsbeziehungen erteilen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt und bereits laufende Verfahren vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Damit erhält das Unternehmen eine rechtliche Atempause, um die wirtschaftliche Situation geordnet zu prüfen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, umfassend mitzuwirken und sämtliche Informationen zur Vermögenslage offenzulegen.
Mit dieser Entscheidung beginnt für die Autohaus Heim GmbH eine entscheidende Phase. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens unausweichlich wird.