Aktenzeichen 67b IN 285/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29. Januar 2026 zwei richtungsweisende Beschlüsse im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FRUITLAND GmbH gefasst. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragen und war zuletzt an der Banksstraße 28 in 20097 Hamburg ansässig. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Birol Ünbasti. Der Geschäftszweig umfasste den Großhandel mit Obst und Gemüse sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zunächst hob das Gericht die bereits am 18. November 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Damit endeten die vorläufigen Beschränkungen, die das Vermögen der Gesellschaft während des Prüfungsverfahrens geschützt hatten.
Unmittelbar im Anschluss folgte der entscheidende Schritt: Der von der Schuldnerin gestellte Insolvenzantrag, der am 17. November 2025 beim Gericht eingegangen war und auf den 1. September 2025 datierte, wurde durch Beschluss vom 29. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach Einschätzung des Gerichts reichten die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren beendet, ohne dass es zu einer regulären Insolvenzeröffnung gekommen ist. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können, sondern auf andere rechtliche Wege angewiesen sind. Für die FRUITLAND GmbH markiert der Beschluss das faktische Ende ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.