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Eventagentur unter gerichtlicher Aufsicht: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der pcma gmbh in Berlin

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3609 IN 677/26

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 30. Januar 2026 um 11:45 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pcma professional congress & marketing agency gmbh eine weitreichende Entscheidung getroffen. Das Berliner Unternehmen mit Sitz in der Crellestraße 21 in 10827 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 40669 und vertreten durch Geschäftsführer Bernd Wiedemann, steht damit unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Mit dem Beschluss wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen eingestellt. Zugleich ordnete das Gericht an, dass das Unternehmen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen mehr über sein Vermögen treffen darf. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz aus Berlin bestellt. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse der pcma gmbh zu überwachen, Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus ist er ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.

Auch die Geschäftspartner der pcma gmbh sind von der Entscheidung betroffen. Schuldner des Unternehmens dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm Auskunft über bestehende Konten und Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen.

Die Anordnung ist zunächst eine Sicherungsmaßnahme. Ob es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt, wird das Gericht nach Abschluss der Prüfungen entscheiden. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Für die pcma professional congress & marketing agency gmbh beginnt damit eine Phase der rechtlichen und wirtschaftlichen Neuordnung. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Perspektive für eine Fortführung findet oder ob das Verfahren in die nächste Stufe übergeht.

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