Aktenzeichen 904 IN 43/26
Das Amtsgericht Hannover hat am 30. Januar 2026 um 14:25 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONIMMO Immobilien GmbH eine einschneidende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Hohenzollernstraße 25 in 30161 Hannover ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 210217 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Luz Milagro Lebelt vertreten.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Gesellschaftsvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des eingesetzten Insolvenzverwalters erfolgen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt. Er hat seine Kanzlei in der Hildesheimer Straße 25 in 30169 Hannover und ist ab sofort für die Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte zuständig. Zudem wurden die Schuldner der CONIMMO Immobilien GmbH aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Sowohl die Antragstellerin als auch die Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen, sofern sie in ihren Rechten beeinträchtigt sind oder die internationale Zuständigkeit gerügt werden soll.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die CONIMMO Immobilien GmbH eine Phase der rechtlichen und wirtschaftlichen Neuordnung. Ob es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, wird das Gericht nach Abschluss der Prüfungen entscheiden.