Aktenzeichen: 1 IN 178/25
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 13. Januar 2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lake Shore concept GmbH mit Sitz in Römnitz eine weitreichende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, ansässig in der Dorfstraße 32, 23909 Römnitz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 6755 HL eingetragen und wird von den Geschäftsführern Heidrun Dorandt-Pees und Wilhelm Düchting vertreten.
Auf Antrag im Eröffnungsverfahren ordnete das Gericht zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche Vermögensverschiebungen oder -verluste zu verhindern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft transparent zu machen, bevor über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu überwachen und das Vermögen zu sichern. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Diese Einschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung offener Forderungen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten. Auf dieses Konto dürfen künftig alle eingehenden Gelder fließen. Ebenso ist er befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zentral zu verwalten.
Mit der Anordnung wird der Geschäftsbetrieb der Lake Shore concept GmbH nicht automatisch eingestellt, steht jedoch nun unter strenger gerichtlicher und verwalterischer Kontrolle. Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Einschnitt für das Unternehmen und dessen Gläubiger, da sie den formellen Auftakt für die Prüfung einer möglichen Insolvenz darstellt.