Dark Mode Light Mode

Endgültige Abweisung des Insolvenzantrags gegen Vitam24 Medical Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 99/23

Mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg ist das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Vitam24 Medical Holding GmbH, Heerstraße 140, 47053 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31765, nunmehr rechtskräftig abgeschlossen worden.

Das Unternehmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Mihail Spataru, hatte sich einem Insolvenzantrag gegenüber gesehen, der jedoch nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führte. Das Gericht stellte fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Aus diesem Grund wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen. Da keine Rechtsmittel mehr eingelegt wurden oder diese ausgeschöpft sind, ist die Entscheidung inzwischen rechtskräftig.

Der Beschluss datiert vom 29. Januar 2026. Damit ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 60 IN 99/23 endgültig beendet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Baben Erweiterung GmbH & Co. KG: Hohe Verschuldung und negatives Eigenkapital prägen die Anlegersicht

Next Post

Solide Substanz, verhaltene Rendite – der FIDUKA-UNIVERSAL-FONDS I im Spannungsfeld zwischen Qualität und Marktumfeld