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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Grundstücksgesellschaft MSR UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 226/25

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grundstücksgesellschaft MSR UG (haftungsbeschränkt), Brühlfahrt 1, 76877 Offenbach an der Queich (HRB 33400), am 27. Januar 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim, bestellt.

Mit dem Beschluss gelten unter anderem folgende Anordnungen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen; Forderungen werden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden – soweit sie keine Immobilien betreffen – untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen zu sichern und zu erhalten und kann ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Masse eröffnen.
  • Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter umfassende Auskünfte zu erteilen und vollständige Verzeichnisse über Vermögen, Gläubiger und Schuldner vorzulegen.

Der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz – Insolvenzgericht – eingesehen werden.

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