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Insolvenzantrag gegen die SP Solar GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 357/25

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SP Solar GmbH, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden, eine endgültige Entscheidung getroffen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 35353 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Stepan Parmaclii vertreten, wohnhaft in Hainburg.

Mit Beschluss vom 29. Januar 2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Abweisung beendet das Verfahren bereits im Anfangsstadium und lässt den Gläubigern keine Aussicht auf eine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Zugleich bedeutet der Beschluss, dass keine Insolvenzverwaltung eingerichtet wird und keine weiteren Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht erfolgen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.

Der Beschluss datiert vom 29. Januar 2026.

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